Compliance an der GFaI

Die GFaI ist durch die Hinweisgeberschutz-Richtlinie der Europäischen Union ((EU) 2019 / 1937, (EU) 2020 / 1503) verpflichtet für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen Sorge zu tragen und eine Meldestelle einzurichten, bei der Hinweisgeber vor beruflichen Repressalien geschützt werden.

Die Einhaltung gesetzlicher Regelungen, interner Vorschriften und ethischer Grundsätze hat für die GFaI seit jeher einen hohen Stellenwert. Um die Einhaltung dieser Vorschriften und Grundsätze sicherzustellen, können Sie mithilfe des Hinweisgebersystems Hinweise über mögliche Verstöße und etwaiges Fehlverhalten, über das Hinweisgebersystem der GFaI schnell, unkompliziert und vor allem sicher und anonym an die interne Meldestelle weiterleiten.

Die interne Meldestelle wird von Victoria Völker und Sonja Schulz ausgeübt. Diese bearbeiten Ihren Hinweis, gehen diesem nach und geben Ihnen eine entsprechende Rückmeldung.

Sollten Sie Ihren Hinweis nicht anonym melden wollen, können Sie sich auch direkt, ohne Nutzung des Hinweisgeberportals, an diese im Falle eines Compliance Verstoßes wenden. Jeder Meldung wird sorgfältig nachgegangen, wobei für gemeldete Personen stets die Unschuldsvermutung gilt, welche erst nach erfolgreicher Aufklärung des Sachverhalts aufgehoben werden kann.

Für die Kommunikation mit der internen Meldestelle haben wir das digitale Hinweisgebersystem hintcatcher eingeführt. Damit ist gewährleistet, dass Sie Ihre Meldungen völlig anonym melden können. Dies ist nicht nur intern möglich, sondern von jedem beliebigen Ort aus. Die Geschäftsleitung und der Datenschutzbeauftragte waren bei der Einführung beteiligt. Wir möchten darüber informieren, dass gemäß §7 Abs. 1 S. 1 HinSchG grundsätzlich gewählt werden kann, ob eine interne oder externe Meldestelle (z.B. Bundesjustizamt) herangezogen wird. In den Fällen, in denen intern wirksam gegen den Verstoß vorgegangen werden kann und keine Repressalien zu befürchten sind, sollte gemäß §7 Abs. 1 S. 2 HinSchG die Meldung an die interne Meldestelle erfolgen. Wenn einem intern gemeldeten Verstoß nicht abgeholfen wurde, bleibt eine Meldung an eine externe Meldestelle unbenommen.

Für Ihre Meldung nutzen Sie bitte den folgenden Link:

https://report.hintcatcher.com/1jNJBxTYYvpAdGcrWEmZ/

Über das Hinweisgebersystem können Sie Datum & Uhrzeit des möglichen Verstoßes angeben und Dateianhänge hinzufügen. Ihre eingegangene Nachricht wird dann von unserer internen Meldestelle empfangen und Ihnen wird der Eingang der Nachricht bestätigt. Sie selbst erhalten von dem Hinweisgebersystem zufallsgenerierte Zugangsdaten zu Ihrer individuellen, fallbezogenen Postbox um anonym mit unserer internen Meldestelle zu kommunizieren. Innerhalb von 7 Tagen erhalten Sie eine Bestätigung über den Eingang der Meldung. Die Meldung wird geprüft und binnen 3 Monaten erhalten Sie eine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung und ggf. über die ergriffenen Maßnahmen.

Zu den Maßnahmen kann je nach Verstoß und Meldung der Kontakt zu den betroffenen Personen oder anderer Beteiligter im Umfeld gehören. Sollte ein Fehlverhalten festgestellt werden, kann die interne Meldestelle entsprechende Handlungshinweise geben.